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   BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75   

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BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75 (https://dejure.org/1976,2411)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1976 - 1 CB 36.75 (https://dejure.org/1976,2411)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1976 - 1 CB 36.75 (https://dejure.org/1976,2411)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Ausübung des Schlosserhandwerks - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit - Anwendbarkeit von § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) - Entbehrlichkeit der Zulassung der Revision - Rüge der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 37.65

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Das gilt auch für die Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des § 35 GewO und für die unzutreffende Annahme des Klägers, eine Maßnahme nach § 35 Abs. 1 GewO sei eine Ermessensentscheidung (BVerwGE 23, 280 [283 f.]; Landmann/Rohmer/Eyermann/Fröhler a.a.O. RdNr. 79).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen des Klägers verstößt § 35 Abs. 1 GewO weder gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 13, 97 [122]; 28, 36 [46]) noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nur das rechtliche Gehör als solches, nicht das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts (BVerfGE 38, 105 [118 mit weiteren Nachweisen]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [JR 1969, 317]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen des Klägers verstößt § 35 Abs. 1 GewO weder gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 13, 97 [122]; 28, 36 [46]) noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Der Kläger hat ausweislich der Niederschrift in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts zahlreiche Zahlungsnachweise und andere Belege vorgelegt, jedoch keinen Beweisantrag gestellt, über den das Gericht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO hätte entscheiden müssen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 20. Februar 1963 - BVerwG II C 93.60 - und vom 3. September 1970 - BVerwG I B 65.70 - [JR 1971, 214]; Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [DÖV 1963, 886]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG hatte das Berufungsgericht die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, war nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO jedoch nicht verpflichtet, sich mit Jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [273 f.]; 27, 248 [252]; 36, 298 [301]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG hatte das Berufungsgericht die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, war nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO jedoch nicht verpflichtet, sich mit Jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [273 f.]; 27, 248 [252]; 36, 298 [301]).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG hatte das Berufungsgericht die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, war nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO jedoch nicht verpflichtet, sich mit Jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [273 f.]; 27, 248 [252]; 36, 298 [301]).
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Nach § 35 Abs. 6 GewO ist ihm vielmehr auf Antrag die persönliche Ausübung des Gewerbes wieder zu gestatten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Abs. 1 nicht mehr vorliegt (vgl. BVerwGE 28, 202 [204]; Landmann/Rohmer/Eyermann/Fröhler, GewO 12. Aufl. § 35 RdNr. 120).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nur das rechtliche Gehör als solches, nicht das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts (BVerfGE 38, 105 [118 mit weiteren Nachweisen]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [JR 1969, 317]).
  • BVerwG, 03.09.1970 - I B 65.70

    Ausweisung auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung - Adoption des Klägers

  • BVerwG, 20.02.1963 - II C 93.60

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

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